Durch den Zusammenschluss der Kirchengemeinden zu einer Gesamtkirchengemeinde, wird diese durch einen Gesamtkirchenvorstand, in dem jede Ortsgemeinde vertreten ist, vertreten. Diese haben jeweils zusätzlich einen Orts-Kirchenvorstand, der einen Großteil des Gemeindelebens vor Ort mitgestaltet und verantwortet. Das Ziel war und ist es, die Selbstständigkeit der Ortsgemeinden und auch besondere Traditionen zu erhalten und dennoch eine größere Perspektive zu entwickeln, gemeinsam den Rahmen abzustecken für kirchliches Leben und den Herausforderungen gemeinsam zu begegnen.